Grundlagen
Das Beteiligungskonzept der AgRo-Energie bezieht die Grundstückseigentümer in Planung und Betrieb des Windparks ein und ermöglicht höhere Einnahmen als bei reinen Verpachtungsangeboten.
Grundstückseigentümer erhalten nicht nur ihren Anteil an den Pachteinnahmen, sondern werden unmittelbar an der Planungsgesellschaft beteiligt und nehmen so Einfluss auf den gesamten Windpark. „Erkauft“ wird das durch geringere Pachteinnahmen, die Einnahmen aus der Beteiligung insgesamt steigen über die gesamte Laufzeit des Parks gesehen gegenüber einem reinen Pachtmodell allerdings beträchtlich Das ergibt sich durch folgende Konzeptkomponenten:
· Verpachtung mit geregelter Beteiligung der GE am Windpark zu den von ihnen selbst mitbestimmten Bedingungen. · Der GE sind am Planungsgewinn und den Gesamteinnahmen aus dem Betrieb des Windparks beteiligt. · Die Gesamteinnahmen werden von der Höhe der Pacht, der Beteiligung am Planungsgewinn und der Beteiligung am Windpark bestimmt. · Doppelt so hohe Einnahmen gegenüber einem reinen Pachtmodell bei insgesamt geringem wirtschaftlichem Risiko.
Dieses Beteiligungskonzept stärkt – und genau das ist auch seine Absicht – die finanzielle Basis der landwirtschaftlichen Betriebe und sichert der bäuerlichen Landwirtschaft einen größeren Anteil an den auf ihren Flächen aus der Windenergie erwirtschafteten Erlösen.
Vergleich mit anderen Beteiligungsmodellen
Gehen wir einmal von einem Windpark in einem mittleren Binnenlandstandort aus, der neu gebaut oder repowert werden soll.
Vergleichsgrundlagen
Windkraftanlage Um den Vergleich möglichst wirklichkeitsrelevant darstellen zu können, wird das Beispiel anhand einer konkreten, innovativen Anlage der neuen Generation gewählt.
ENERCON 1011 Nennleistung 3 MW Nabenhöhe 135 m Rotordurchmesser 101 m
_______ 1 Bei der E-101 handelt es sich um eine Weiterentwicklung der E-82 2,0 MW für Standorte der Windklasse IIA oder schwächer. Durch die deutlich größere Rotorkreisfläche kann dem Wind mehr Energie entnommen werden und so erreicht die Anlage mit wassergekühltem Stator (Generator vergleichbar mit dem der E-82 / 3,0 MW) eine Nennleistung von 3 MW. Die Anlage wird mit 135 Meter hohem Betonfertigteilturm angeboten werden und der Prototyp Mitte 2010 entstehen.
Beteiligungsvarianten
Folgende vier Variantenkonzepte stehen zur Verfügung. Gegenüberstellend betrachtet werden die Variante 1 und 4.
Variante 1: Verpachtung ohne Beteiligungsrecht der Grundeigentümer am Windpark Gesamteinnahmen werden von der Höhe der Pacht bestimmt. Kein Einfluss auf die Planung, Beteiligung und den Betrieb des Windparks.
Variante 2: Verpachtung mit ungeregeltem Beteiligungsrecht der Grundstückseigentümer am Windpark. Formulierung: Die Grundeigentümer können sich zu den Bedingungen der Betreibergesellschaft des Windparks beteiligen Gesamteinnahmen werden wesentlich von der Höhe der Pacht bestimmt. Kein Einfluss auf die Planung, Beteiligung und den Betrieb des Windparks.
Einnahmen insgesamt höher, wenn der Windpark eine gute Rendite bringt.
Variante 3: Verpachtung mit geregeltem Beteiligungsrecht der Grundeigentümer am Windpark. Formulierungen: Die Grundeigentümer können sich mit einem festen Anteil z. B. einer Einmalzahlung am Anfang des Betriebes zu den Bedingungen der Betreibergesellschaft des Windparks beteiligen Gesamteinnahmen werden wesentlich von der Höhe der Pacht, der Einmalzahlung und der damit verbundenen Beteiligungsmöglichkeit bestimmt. Kein Einfluss auf die Planung, Vermarktung, Beteiligung und den Betrieb des Windparks. Deutlich höhere Einnahmen, wenn der Windpark eine gute Rendite bringt.
Deutlich höhere Einnahmen, wenn der Windpark eine gute Rendite bringt.
Variante 4: Beteiligung an der Planungsgesellschaft, Einfluss auf den gesamten Windpark. Verpachtung mit geregelter Beteiligung der Grundstückseigentümer am Windpark zu den von ihr selbst mitbestimmten Bedingungen. Die Grundstückseigentümer sind am Planungsgewinn und den Gesamteinnahmen aus dem Betrieb des Windparks beteiligt. Die Gesamteinnahmen werden von der Höhe der Pacht, der Beteiligung am Planungsgewinn und der Beteiligung am Windpark bestimmt. Einnahmen insgesamt bei nur geringem Risiko mindestens doppelt so hoch.
Berechnung Variante 1
Beteiligung Grundeigentümer
- Keine Beteiligung der Eigentümer am Windpark
Die Landwirtschaft stellt ihre Flächen für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung und erhält dafür sichere Pachteinnahmen. Die Pachteinnahmen beziehen sich auf einen Anteil an den Stromerträgen. Zur Absicherung der Grundeigentümer wird eine Mindestpacht in Höhe von 90 % der Kalkulation angenommen. Der prozentuale Anteil der Pachteinnahmen an den Stromerträgen und die Mindestpacht ist daher die Grundlage der Pachtzahlungen. Neben dem vereinbarten prozentualen Anteil an den Stromerträgen und der Mindestpacht ist der Bau leistungsfähiger Windenergieanlagen und die optimale Nutzung der Fläche für den Gesamtertrag des Windparks und damit auch für die Höhe der Pachtzahlung mitentscheidend. Die Umsetzung eines Windparks ohne Beteiligung des Grundeigentümers am Windpark Variante 2 führt zu folgenden Einnahmen beim Grundeigentümer jeweils auf eine Windenergieanlage bezogen
Pachtzahlungen Es werden folgende Pachtzahlungen (je WEA und Jahr) angenommen: 1. – 10. Betriebsjahr 5 % der Stromerlöse, mindestens = 35.000,- € 11. – 15. Betriebsjahr 6 % der Stromerlöse, mindestens = 42.000,- € ab 16. Betriebsjahr 8 % der Stromerlöse, mindestens = 56.000,- €
Erlössituation Variante 1
|
Betriebsjahre 1 - 20
|
Stromertrag je WEA und Jahr
|
Stromerlöse je WEA/ Jahr
|
Pachteinnahme je WEA/Jahr
|
Standortpacht je WEA/Jahr
|
Flächenpacht je WEA/ Jahr
|
|
0
|
2.000.000 kWh
|
190.000,- €
|
9.500.-€
|
9.50,- €
|
8.550,- €
|
|
1
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
38.000,- €
|
3.800,- €
|
34.200,- €
|
|
2
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
38.000,- €
|
3.800,- €
|
34.200,- €
|
|
3
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
38.000,- €
|
3.800,- €
|
34.200,- €
|
|
4
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
38.000,- €
|
3.800,- €
|
34.200,- €
|
|
5
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
38.000,- €
|
3.800,- €
|
34.200,- €
|
|
6
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
38.000,- €
|
3.800,- €
|
34.200,- €
|
|
7
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
38.000,- €
|
3.800,- €
|
34.200,- €
|
|
8
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
38.000,- €
|
3.800,- €
|
34.200,- €
|
|
9
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
38.000,- €
|
3.800,- €
|
34.200,- €
|
|
10
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
38.000,- €
|
3.800,- €
|
34.200,- €
|
|
11
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
45.600,- €
|
4.500,- €
|
41.040,- €
|
|
12
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
45.600,- €
|
4.500,- €
|
41.040,- €
|
|
13
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
45.600,- €
|
4.500,- €
|
41.040,- €
|
|
14
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
45.600,- €
|
4.500,- €
|
41.040,- €
|
|
15
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
45.600,- €
|
4.500,- €
|
41.040,- €
|
|
16
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
60.800,- €
|
6.080,- €
|
54.720,- €
|
|
17
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
60.800,- €
|
6.080,- €
|
54.720,- €
|
|
18
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
60.800,- €
|
6.080,- €
|
54.720,- €
|
|
19
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
60.800,- €
|
6.080,- €
|
54.720,- €
|
|
20
|
8.000.000 kWh
|
760.000,- €
|
60.800,- €
|
6.080,- €
|
54.720,- €
|
|
Summe
|
162.000.000 kWh
|
15.390.000 €
|
921.500,-€
|
92.150,-€
|
829.350,-€
|
Berechnung Variante 4 (AgRo-WEA-Modell)
Beteiligung Grundeigentümer
- Beteiligung der Grundeigentümer von 50% am Windpark.
- Eigenkapital je WEA: 1.000.000, € à 50 % für Grundeigentümer: 500.000 €
- Annuitätendarlehen 500.000 €/Laufzeit 15 Jahre/1,25 Jahr tilgungsfrei/Zinssatz: 5 %
- Ausschüttung 360 % des Eigenkapitals in 20 Jahren
Die Landwirtschaft stellt ihre Flächen für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung und erhält dafür sichere Pachteinnahmen. Die Pachteinnahmen beziehen sich auf einen Anteil an den Stromerträgen. Zur Absicherung der Grundeigentümer wird eine Mindestpacht in Höhe von 90 % der Kalkulation angenommen. Der prozentuale Anteil der Pacht an den Stromerträgen und die Mindestpacht ist die Grundlage der Pachtzahlungen. Neben dem vereinbarten prozentualen Anteil an den Stromerträgen und der Mindestpacht ist der Bau leistungsfähiger Windenergieanlagen und die optimale Nutzung der Fläche für den Gesamtertrag des Windparks und damit auch für die Höhe der Pachtzahlung mitentscheidend. Die Umsetzung eines Windparks mit Beteiligung des Grundeigentümers am Windpark Variante 2 führt zu folgenden Einnahmen beim Grundeigentümer jeweils auf eine Windenergieanlage bezogen.
Pachtzahlungen Es werden folgende Pachtzahlungen (je WEA und Jahr) angenommen: 1. – 10. Betriebsjahr 5 % der Stromerlöse, mindestens = 35.000,- € 11. – 15. Betriebsjahr 6 % der Stromerlöse, mindestens = 42.000,- € ab 16. Betriebsjahr 8 % der Stromerlöse, mindestens = 56.000,- €
Erlössituation Variante 4
|
Betriebsjahr 1- 20
|
Stromertrag WEA Jahr in kWh
|
Stromerlöse WEA/ Jahr In Euro
|
Ausschüttung WEA/Jahr in Euro
|
Pachteinnahme WEA/Jahr
|
Kapitaldienst WEA/Jahr in Euro
|
Darlehensstandam Jahresende in Euro
|
Verbleibende Einnahmen in Euro
|
|
0
|
2.000.000
|
190.000
|
0,00
|
9.500
|
6.250
|
500.000
|
3.250
|
|
1
|
8.000.000
|
760.000
|
0,00
|
38.000
|
25.000
|
500.000
|
13.000
|
|
2
|
8.000.000
|
760.000
|
30.000
|
38.000
|
50.000
|
475.000
|
18.000
|
|
3
|
8.000.000
|
760.000
|
30.000
|
38.000
|
50.000
|
448.750
|
18.000
|
|
4
|
8.000.000
|
760.000
|
35.000
|
38.000
|
50.000
|
421.187
|
23.000
|
|
5
|
8.000.000
|
760.000
|
35.000
|
38.000
|
50.000
|
392.246
|
23.000
|
|
6
|
8.000.000
|
760.000
|
40.000
|
38.000
|
50.000
|
361.858
|
28.000
|
|
7
|
8.000.000
|
760.000
|
45.000
|
38.000
|
50.000
|
329.950
|
33.000
|
|
8
|
8.000.000
|
760.000
|
50.000
|
38.000
|
50.000
|
296.448
|
38.000
|
|
9
|
8.000.000
|
760.000
|
55.000
|
38.000
|
50.000
|
261.270
|
43.000
|
|
10
|
8.000.000
|
760.000
|
60.000
|
38.000
|
50.000
|
224.333
|
48.000
|
|
11
|
8.000.000
|
760.000
|
80.000
|
45.600
|
50.000
|
185.549
|
75.600
|
|
12
|
8.000.000
|
760.000
|
100.000
|
45.600
|
50.000
|
144.826
|
95.600
|
|
13
|
8.000.000
|
760.000
|
110.000
|
45.600
|
50.000
|
102.067
|
105.600
|
|
14
|
8.000.000
|
760.000
|
120.000
|
45.600
|
50.000
|
57.170
|
115.600
|
|
15
|
8.000.000
|
760.000
|
130.000
|
45.600
|
50.000
|
10.028
|
125.600
|
|
16
|
8.000.000
|
760.000
|
140.000
|
60.800
|
10.529
|
0.00
|
190.271
|
|
17
|
8.000.000
|
760.000
|
160.000
|
60.800
|
|
|
220.800
|
|
18
|
8.000.000
|
760.000
|
190.000
|
60.800
|
|
|
250.800
|
|
19
|
8.000.000
|
760.000
|
190.000
|
60.800
|
|
|
250.800
|
|
20
|
8.000.000
|
760.000
|
200.000
|
60.800
|
|
|
260.800
|
|
Summe
|
162 Mio.
|
15,39 Mio
|
1.8 Mio.
|
921.500
|
741.178
|
0,00
|
1.728.921
|
Auswertung
Variante 1
Die Umsetzung eines Windparks ohne Beteiligung des Grundeigentümers am Windpark führt zu folgenden Einnahmen beim Grundeigentümer, jeweils auf eine Windenergieanlage bezogen.
Pachtzahlungen (je WEA und Jahr): 1. – 10. Betriebsjahr 5 % der Stromerlöse, mindestens = 35.000,- € 11. – 15. Betriebsjahr 6 % der Stromerlöse, mindestens = 42.000,- € ab 16. Betriebsjahr 8 % der Stromerlöse, mindestens = 56.000,- €
|
Betriebsjahre 20
|
Stromertrag je WEA in 20 Jahren in kWh
|
Stromerlöseje WEA in 20 Jahren in Euro
|
Gesamtpacht je WEA in20 Jahren in €
|
Standortpacht je WEA in 20 Jahren in Euro
|
Flächenpacht je WEA in 20 Jahren in Euro
|
|
Summe
|
162.000.000
|
15.390.000
|
921.500
|
92.150
|
829.350
|
Tabelle 9: Wirtschaftliches Ergebnis Variante 1
Die Gesamteinnahmen aus der Pacht die ein Grundeigentümer auf Basis der Variante 1 erhält, betragen für den gesamten Betriebszeitraum von 20 Jahren also
921.500,- €
Darüber hinaus ist er am Wert des Windparks nach Ablauf von 20 Jahren nicht beteiligt.
Variante 2
Die Umsetzung eines Windparks mit Beteiligung des Grundeigentümers führt zu folgenden Einnahmen, jeweils auf eine WEA bezogen.
Pachtzahlungen (je WEA und Jahr): 1. – 10. Betriebsjahr 5 % der Stromerlöse, mindestens = 35.000,- € 11. – 15. Betriebsjahr 6 % der Stromerlöse, mindestens = 42.000,- € ab 16. Betriebsjahr 8 % der Stromerlöse, mindestens = 56.000,- €
|
Betriebtriebsjahre 20
|
Stromertrag WEA in 20 Jahren in kWh
|
Stromerlöse WEA in 20 Jahren in Euro
|
Ausschüttung WEA in 20 Jahren in Euro
|
Gesamtpacht WEA in 20 Jahren
|
Kapitaldienst WEA in 20 Jahren in Euro
|
Darlehensstand in Euro Ende des 16 Jahres
|
Verbleibende Einnahmen In Euro
|
|
Summe
|
162 Mio.
|
15,39 Mio
|
1.8 Mio
|
921.500
|
741.178
|
0,00
|
1.728.921
|
Tabelle 10: Wirtschaftliches Ergebnis Variante 2
Die Gesamteinnahmen aus der Pacht die ein Grundeigentümer auf Basis der Variante 1 erhält, betragen für den gesamten Betriebszeitraum von 20 Jahren also
1.728.921,- €
Darüber hinaus ist er am Wert des Windparks nach Ablauf von 20 Jahren beteiligt.
Die Gegenüberstellung der beiden Varianten zeigt die großen Unterschiede auf. Obwohl die Pachtzahlungen in den beiden Varianten gleich sind, ergeben sich aus der Variante 2 enorme wirtschaftliche Vorteile für den Grundeigentümer.
Gesamteinahmen Variante 1 = 1.728.921 €
Gesamteinahmen Variante 2 = - 921.500 €
Mehreinahmen = 807.421 €
Die Mehreinnahmen der Grundeigentümer in der Variante 2 liegen also rund 87 % über den Gesamteinnahmen der Variante 2.
Der Vergleich macht deutlich, welche enormen Chancen dieses Modell den landwirtschaftlichen Grundeigentümer bei einem weiteren Ausbau der Windenergie im Emsland bietet, sei es durch den Bau neuer Windparks oder im Zuge von Repoweringmaßnahmen. Kommunal-, Landes- und Verbandspolitik bemühen sich seit vielen Jahren, die immer noch mehrheitlich bäuerlich strukturierten landwirtschaftlichen Betriebe des Emslandes zu sichern und zu erhalten. Dieses gezeigte Modell bietet, zumindest in den Gebieten, die für eine Nutzung mit modernen Windenergieanlagen der neuen Generation infrage kommen, die Basis, solche Strukturen zukunftsfähig weiterentwickeln. Die Vision vom „Landwirt als Energiewirt“, mit dem der Landwirtschaft eine weitere Einkommensebene erschlossen werden soll, lässt sich mit einem solchen Konzept perfekt in Realität umwandeln, ohne den eigentlichen Anspruch und Auftrag der Branche, Lebensmittel zu produzieren, zu gefährden oder aufzugeben. Im Gegenteil, sie sichert genau diese Aufgabe ab.
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