AgRo-WEA Beteiligungskonzept für Grundstückseigentümer

- Grundlagen
- Vergleich mit anderen Beteiligungsmodellen
- Beteiligungsvarianten
- Berechnung der Beteiligungsvarianten
- Auswertung

 

Grundlagen

Das Beteiligungskonzept der AgRo-Energie bezieht die Grundstückseigentümer in Planung und Betrieb des Windparks ein und ermöglicht höhere Einnahmen als bei reinen Verpachtungsangeboten.

Grundstückseigentümer erhalten nicht nur ihren Anteil an den Pachteinnahmen, sondern werden unmittelbar an der Planungsgesellschaft beteiligt und nehmen so Einfluss auf den gesamten Windpark. „Erkauft“ wird das durch geringere Pachteinnahmen, die Einnahmen aus der Beteiligung insgesamt steigen über die gesamte Laufzeit des Parks gesehen gegenüber einem reinen Pachtmodell allerdings beträchtlich Das ergibt sich durch folgende Konzeptkomponenten:

·        Verpachtung mit geregelter Beteiligung der GE am Windpark zu den von ihnen selbst mitbestimmten Bedingungen.
·        Der GE sind am Planungsgewinn und den Gesamteinnahmen aus dem Betrieb des Windparks beteiligt.
·        Die Gesamteinnahmen werden von der Höhe der Pacht, der Beteiligung am Planungsgewinn und der Beteiligung am Windpark bestimmt.
·        Doppelt so hohe Einnahmen gegenüber einem reinen Pachtmodell bei insgesamt geringem wirtschaftlichem Risiko.

Dieses Beteiligungskonzept stärkt – und genau das ist auch seine Absicht – die finanzielle Basis der landwirtschaftlichen Betriebe und sichert der bäuerlichen Landwirtschaft einen größeren Anteil an den auf ihren Flächen aus der Windenergie erwirtschafteten Erlösen.

 

Vergleich mit anderen Beteiligungsmodellen

Gehen wir einmal von einem Windpark in einem mittleren Binnenlandstandort aus, der neu gebaut oder repowert werden soll.

Vergleichsgrundlagen

Windkraftanlage
Um den Vergleich möglichst wirklichkeitsrelevant darstellen zu können, wird das Beispiel anhand einer konkreten, innovativen Anlage der neuen Generation gewählt.

ENERCON 1011
Nennleistung 3 MW
Nabenhöhe 135 m
Rotordurchmesser 101 m

_______
1 Bei der E-101 handelt es sich um eine Weiterentwicklung der E-82 2,0 MW für Standorte der Windklasse IIA oder schwächer. Durch die deutlich größere Rotorkreisfläche kann dem Wind mehr Energie entnommen werden und so erreicht die Anlage mit wassergekühltem Stator (Generator vergleichbar mit dem der E-82 / 3,0 MW) eine Nennleistung von 3 MW. Die Anlage wird mit 135 Meter hohem Betonfertigteilturm angeboten werden und der Prototyp Mitte 2010 entstehen.

 

Beteiligungsvarianten

Folgende vier Variantenkonzepte stehen zur Verfügung. Gegenüberstellend betrachtet werden die Variante 1 und 4.

Variante 1:
Verpachtung ohne Beteiligungsrecht der Grundeigentümer am Windpark Gesamteinnahmen werden von der Höhe der Pacht bestimmt. Kein Einfluss auf die Planung, Beteiligung und den Betrieb des Windparks.

Variante 2:

Verpachtung mit ungeregeltem Beteiligungsrecht der Grundstückseigentümer am Windpark. Formulierung: Die Grundeigentümer können sich zu den Bedingungen der Betreibergesellschaft des Windparks beteiligen Gesamteinnahmen werden wesentlich von der Höhe der Pacht bestimmt. Kein Einfluss auf die Planung, Beteiligung und den Betrieb des Windparks.                   

Einnahmen insgesamt höher, wenn der Windpark eine gute Rendite bringt.

Variante 3:
Verpachtung mit geregeltem Beteiligungsrecht der Grundeigentümer am Windpark. Formulierungen: Die Grundeigentümer können sich mit einem festen Anteil z. B. einer Einmalzahlung am Anfang des Betriebes zu den Bedingungen der Betreibergesellschaft des Windparks beteiligen Gesamteinnahmen werden wesentlich von der Höhe der Pacht, der Einmalzahlung und der damit verbundenen Beteiligungsmöglichkeit bestimmt. Kein Einfluss auf die Planung, Vermarktung, Beteiligung und den Betrieb des Windparks. Deutlich höhere Einnahmen, wenn der Windpark eine gute Rendite bringt.

Deutlich höhere Einnahmen, wenn der Windpark eine gute Rendite bringt.


Variante 4:

Beteiligung an der Planungsgesellschaft, Einfluss auf den gesamten Windpark. Verpachtung mit geregelter Beteiligung der Grundstückseigentümer am Windpark zu den von ihr selbst mitbestimmten Bedingungen. Die Grundstückseigentümer sind am Planungsgewinn und den Gesamteinnahmen aus dem Betrieb des Windparks beteiligt. Die Gesamteinnahmen werden von der Höhe der Pacht, der Beteiligung am Planungsgewinn und der Beteiligung am Windpark bestimmt. Einnahmen insgesamt bei nur geringem Risiko mindestens doppelt so hoch.

 

Berechnung Variante 1

Beteiligung Grundeigentümer

  • Keine Beteiligung der Eigentümer am Windpark

Die Landwirtschaft stellt ihre Flächen für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung und erhält dafür sichere Pachteinnahmen. Die Pachteinnahmen beziehen sich auf einen Anteil an den Stromerträgen. Zur Absicherung der Grundeigentümer wird eine Mindestpacht in Höhe von 90 % der Kalkulation angenommen. Der prozentuale Anteil der Pachteinnahmen an den Stromerträgen und die Mindestpacht ist daher die Grundlage der Pachtzahlungen. Neben dem vereinbarten prozentualen Anteil an den Stromerträgen und der Mindestpacht ist der Bau leistungsfähiger Windenergieanlagen und die optimale Nutzung der Fläche für den Gesamtertrag des Windparks und damit auch für die Höhe der Pachtzahlung mitentscheidend. Die Umsetzung eines Windparks ohne Beteiligung des Grundeigentümers am Windpark Variante 2 führt zu folgenden Einnahmen beim Grundeigentümer jeweils auf eine Windenergieanlage bezogen

Pachtzahlungen
Es werden folgende Pachtzahlungen (je WEA und Jahr) angenommen:

1. – 10. Betriebsjahr 5 % der Stromerlöse, mindestens =  35.000,- €
11. – 15. Betriebsjahr 6 % der Stromerlöse, mindestens =  42.000,- €
ab     16.  Betriebsjahr 8 % der Stromerlöse, mindestens = 56.000,- €

Erlössituation Variante 1

Betriebsjahre
1 - 20

Stromertrag je WEA und Jahr

Stromerlöse
je WEA/ Jahr

Pachteinnahme je WEA/Jahr

Standortpacht je WEA/Jahr

Flächenpacht je WEA/ Jahr

0

2.000.000 kWh

190.000,- €

9.500.-€

9.50,- €

8.550,- €

1

8.000.000 kWh

760.000,- €

38.000,- €

3.800,- €

34.200,- €

2

8.000.000 kWh

760.000,- €

38.000,- €

3.800,- €

34.200,- €

3

8.000.000 kWh

760.000,- €

38.000,- €

3.800,- €

34.200,- €

4

8.000.000 kWh

760.000,- €

38.000,- €

3.800,- €

34.200,- €

5

8.000.000 kWh

760.000,- €

38.000,- €

3.800,- €

34.200,- €

6

8.000.000 kWh

760.000,- €

38.000,- €

3.800,- €

34.200,- €

7

8.000.000 kWh

760.000,- €

38.000,- €

3.800,- €

34.200,- €

8

8.000.000 kWh

760.000,- €

38.000,- €

3.800,- €

34.200,- €

9

8.000.000 kWh

760.000,- €

38.000,- €

3.800,- €

34.200,- €

10

8.000.000 kWh

760.000,- €

38.000,- €

3.800,- €

34.200,- €

11

8.000.000 kWh

760.000,- €

45.600,- €

4.500,- €

41.040,- €

12

8.000.000 kWh

760.000,- €

45.600,- €

4.500,- €

41.040,- €

13

8.000.000 kWh

760.000,- €

45.600,- €

4.500,- €

41.040,- €

14

8.000.000 kWh

760.000,- €

45.600,- €

4.500,- €

41.040,- €

15

8.000.000 kWh

760.000,- €

45.600,- €

4.500,- €

41.040,- €

16

8.000.000 kWh

760.000,- €

60.800,- €

6.080,- €

54.720,- €

17

8.000.000 kWh

760.000,- €

60.800,- €

6.080,- €

54.720,- €

18

8.000.000 kWh

760.000,- €

60.800,- €

6.080,- €

54.720,- €

19

8.000.000 kWh

760.000,- €

60.800,- €

6.080,- €

54.720,- €

20

8.000.000 kWh

760.000,- €

60.800,- €

6.080,- €

54.720,- €

Summe

162.000.000 kWh

15.390.000 €

921.500,-€

92.150,-€

829.350,-€


Berechnung Variante 4 (AgRo-WEA-Modell)

Beteiligung Grundeigentümer

  • Beteiligung der Grundeigentümer von 50% am  Windpark.
  • Eigenkapital je WEA: 1.000.000, €  à  50 % für Grundeigentümer: 500.000 €
  • Annuitätendarlehen 500.000 €/Laufzeit 15 Jahre/1,25 Jahr tilgungsfrei/Zinssatz: 5 %
  • Ausschüttung 360 % des Eigenkapitals in 20 Jahren

Die Landwirtschaft stellt ihre Flächen für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung und erhält dafür sichere Pachteinnahmen. Die Pachteinnahmen beziehen sich auf einen Anteil an den Stromerträgen. Zur Absicherung der Grundeigentümer wird eine Mindestpacht in Höhe von 90 % der Kalkulation angenommen. Der prozentuale Anteil der Pacht an den Stromerträgen und die Mindestpacht ist die Grundlage der Pachtzahlungen. Neben dem vereinbarten prozentualen Anteil an den Stromerträgen und der Mindestpacht ist der Bau leistungsfähiger Windenergieanlagen und die optimale Nutzung der Fläche  für den Gesamtertrag des Windparks und damit  auch für die Höhe der Pachtzahlung mitentscheidend. Die Umsetzung eines Windparks mit Beteiligung des Grundeigentümers am Windpark Variante 2 führt zu folgenden Einnahmen beim Grundeigentümer jeweils auf eine Windenergieanlage bezogen.

Pachtzahlungen
Es werden folgende Pachtzahlungen (je WEA und Jahr) angenommen:

1. – 10. Betriebsjahr 5 % der Stromerlöse, mindestens =  35.000,- €
11. – 15. Betriebsjahr 6 % der Stromerlöse, mindestens =  42.000,- €
ab     16.  Betriebsjahr 8 % der Stromerlöse, mindestens = 56.000,- €

Erlössituation Variante 4

Betriebsjahr
1- 20

Stromertrag
WEA Jahr
in kWh

Stromerlöse
WEA/ Jahr
In Euro

Ausschüttung
WEA/
Jahr
in Euro

Pachteinnahme
WEA/Jahr

Kapitaldienst
WEA/Jahr

in Euro

Darlehensstandam Jahresende
in Euro

Verbleibende
Einnahmen
in Euro

0

2.000.000

190.000

0,00

9.500

6.250

500.000

3.250

1

8.000.000

760.000

0,00

38.000

25.000

500.000

13.000

2

8.000.000

760.000

30.000

38.000

50.000

475.000

18.000

3

8.000.000

760.000

30.000

38.000

50.000

448.750

18.000

4

8.000.000

760.000

35.000

38.000

50.000

421.187

23.000

5

8.000.000

760.000

35.000

38.000

50.000

392.246

23.000

6

8.000.000

760.000

40.000

38.000

50.000

361.858

28.000

7

8.000.000

760.000

45.000

38.000

50.000

329.950

33.000

8

8.000.000

760.000

50.000

38.000

50.000

296.448

38.000

9

8.000.000

760.000

55.000

38.000

50.000

261.270

43.000

10

8.000.000

760.000

60.000

38.000

50.000

224.333

48.000

11

8.000.000

760.000

80.000

45.600

50.000

185.549

75.600

12

8.000.000

760.000

100.000

45.600

50.000

144.826

95.600

13

8.000.000

760.000

110.000

45.600

50.000

102.067

105.600

14

8.000.000

760.000

120.000

45.600

50.000

57.170

115.600

15

8.000.000

760.000

130.000

45.600

50.000

10.028

125.600

16

8.000.000

760.000

140.000

60.800

10.529

0.00

190.271

17

8.000.000

760.000

160.000

60.800

220.800

18

8.000.000

760.000

190.000

60.800

250.800

19

8.000.000

760.000

190.000

60.800

250.800

20

8.000.000

760.000

200.000

60.800

260.800

Summe

162 Mio.

15,39 Mio

1.8 Mio.

921.500

741.178

0,00

1.728.921

 

Auswertung

Variante 1

Die Umsetzung eines Windparks ohne Beteiligung des Grundeigentümers am Windpark führt zu folgenden Einnahmen beim Grundeigentümer, jeweils auf eine Windenergieanlage bezogen.

Pachtzahlungen (je WEA und Jahr):
1. – 10. Betriebsjahr 5 % der Stromerlöse, mindestens =  35.000,- €

11. – 15. Betriebsjahr 6 % der Stromerlöse, mindestens =  42.000,- €
ab     16.  Betriebsjahr 8 % der Stromerlöse, mindestens = 56.000,- €

Betriebsjahre
20

Stromertrag je WEA
in
20 Jahren
in kWh

Stromerlöseje WEA
in 20 Jahren
in Euro

Gesamtpacht je WEA in20 Jahren in €

Standortpacht je WEA in
20 Jahren in Euro

Flächenpacht je
WEA in
20 Jahren
in Euro

Summe

162.000.000

15.390.000

921.500

92.150

829.350

Tabelle 9: Wirtschaftliches Ergebnis Variante 1

Die Gesamteinnahmen aus der Pacht die ein Grundeigentümer auf Basis der Variante 1 erhält, betragen für den gesamten Betriebszeitraum von 20 Jahren also

921.500,- €

Darüber hinaus ist er am Wert des Windparks nach Ablauf von 20 Jahren nicht beteiligt.

Variante 2

Die Umsetzung eines Windparks mit Beteiligung des Grundeigentümers führt zu folgenden Einnahmen, jeweils auf eine WEA bezogen.

Pachtzahlungen (je WEA und Jahr):
1. – 10. Betriebsjahr 5 % der Stromerlöse, mindestens =  35.000,- €
11. – 15. Betriebsjahr 6 % der Stromerlöse, mindestens =  42.000,- €
ab     16.  Betriebsjahr 8 % der Stromerlöse, mindestens = 56.000,- €

Betriebtriebsjahre
20

Stromertrag
WEA in 20 Jahren
in kWh

Stromerlöse
WEA in
20 Jahren
in Euro

Ausschüttung
WEA in 20 Jahren
in Euro

Gesamtpacht
WEA in
20 Jahren

Kapitaldienst
WEA in
20 Jahren
in Euro

Darlehensstand
in Euro
Ende des 16 Jahres

Verbleibende
Einnahmen
In Euro

Summe

162 Mio.

15,39 Mio

1.8 Mio

921.500

741.178

0,00

1.728.921

Tabelle 10: Wirtschaftliches Ergebnis Variante 2

Die Gesamteinnahmen aus der Pacht die ein Grundeigentümer auf Basis der Variante 1 erhält, betragen für den gesamten Betriebszeitraum von 20 Jahren also

1.728.921,- €

Darüber hinaus ist er am Wert des Windparks nach Ablauf von 20 Jahren beteiligt.

Die Gegenüberstellung der beiden Varianten zeigt die großen Unterschiede auf. Obwohl die Pachtzahlungen in den beiden Varianten gleich sind, ergeben sich aus der Variante 2 enorme wirtschaftliche Vorteile für den Grundeigentümer.

Gesamteinahmen Variante 1 =  1.728.921 €

Gesamteinahmen Variante 2  = - 921.500 €

Mehreinahmen                     =    807.421 €

Die Mehreinnahmen der Grundeigentümer in der Variante 2 liegen also rund 87 % über den Gesamteinnahmen der Variante 2.

Der Vergleich macht deutlich, welche enormen Chancen dieses Modell den landwirtschaftlichen Grundeigentümer bei einem weiteren Ausbau der Windenergie im Emsland bietet, sei es durch den Bau neuer Windparks oder im Zuge von Repoweringmaßnahmen. Kommunal-, Landes- und Verbandspolitik bemühen sich seit vielen Jahren, die immer noch mehrheitlich bäuerlich strukturierten landwirtschaftlichen Betriebe des Emslandes zu sichern und zu erhalten. Dieses gezeigte Modell bietet, zumindest in den Gebieten, die für eine Nutzung mit modernen Windenergieanlagen der neuen Generation infrage kommen, die Basis, solche Strukturen zukunftsfähig weiterentwickeln. Die Vision vom „Landwirt als Energiewirt“, mit dem der Landwirtschaft eine weitere Einkommensebene erschlossen werden soll, lässt sich mit einem solchen Konzept perfekt in Realität umwandeln, ohne den eigentlichen Anspruch und Auftrag der Branche, Lebensmittel zu produzieren, zu gefährden oder aufzugeben. Im Gegenteil, sie sichert genau diese Aufgabe ab.

 

Copyright (c) 2010 Agro & WEA Projekt GmbH & Co. KG - All Rights Reserved.